Schulelternbeirat der Grundschule 2024/2025

 

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§ 40 Abs. 1 SchulG).

 

Folgende Elternvertreter wurden im Schuljahr 2024 / 25 auf zwei Jahre in den SEB der Albert-Einstein-Grund-und Realschule plus gewählt: